LAS VEGAS, Nevada (USA)–(BUSINESS WIRE)– Rimini Street, Inc., der führende internationale Anbieter unabhängiger Software-Supportservices für Unternehmen für die Software von SAP SE (NYSE:SAP)Business Suite, BusinessObjects und HANA Database und die Software der Oracle Corporation (NYSE:ORCL) Siebel, PeopleSoft, JD Edwards, E-Business Suite, Oracle Database, Oracle Middleware,Hyperion, Oracle Retail, Oracle Agile PLM und Oracle ATG Web Commerce, hat heute die folgende Erklärung zur Streitsache Oracle vs. (gegen) Rimini Street abgegeben:
Zusammenfassung des Rechtsstreits und Berufungsverfahrens
Oracle hatte im Januar 2010 Klage gegen Rimini Street eingereicht. Neben anderen Vorwürfen war eine der Behauptungen, dass Rimini Street die Urheberrechte von Oracle im Zusammenhang mit Software-Supportleistungen für die Produkte PeopleSoft, JD Edwards und Siebel von Oracle verletzt hat. Rimini Street änderte seine Prozesse bereits vor Juli 2014 als Reaktion auf das Gerichtsurteil in der Streitsache. Das Gerichtsverfahren begann im September 2015. Die Richter verkündeten ihr Urteil im Oktober 2015 und sprachen Oracle 50 Millionen US-Dollar für „unschuldhafte“ Urheberrechtsverletzungen und Verstöße gegen bestimmte Computer-Zugangsrechte zu. (Oracle hat mehr als 250 Millionen US-Dollar Schadensersatz geltend gemacht.) Das Gericht hat mittlerweile über sämtliche Anträge nach dem Verfahren entschieden und Oracle rund 74 Millionen US-Dollar an Gebühren, Kosten und Zinsen zugesprochen, während es Rimini Street Handlungen untersagte, die als widerrechtlich befunden wurden.
Rimini Street wird die Verantwortung für seine bisherigen Praktiken übernehmen und die einmalige Lizenzzahlung entsprechend dem Marktpreis in Höhe von 35,6 Millionen US-Dollar an Oracle für die unschuldige Verletzung bestimmter Software-Urheberrechte des Unternehmens zahlen. Rimini Street plant gegen andere Aspekte des Urteils Berufung einzulegen, darunter die verbleibenden 88 Millionen US-Dollar der insgesamt 124 Millionen US-Dollar, die Oracle zugesprochen wurden, sowie die Verfügung. Rimini Street sieht für sein Berufungsverfahren eine solide Grundlage, wobei es wahrscheinlich noch mehrere Jahre dauern wird, bevor es zu einer endgültigen Regelung kommt.
Erwerb und Nutzung von Supportdienstleistungen von Dritten für Oracle-Lizenznehmer ist legal
Jury stellt „unschuldhafte“ (nicht vorsätzliche) Rechtsverletzung fest
Die Jury befand, dass Rimini Street die Software-Urheberrechte von Oracle nicht „vorsätzlich“ verletzte und erachtete darüber hinaus alle Verletzungen als „unschuldhaft“. Das Gericht belehrte die Geschworenen, dass eine „unschuldige Verletzung“ per definitionem bedeute, dass Rimini Street „sich nicht bewusst war, dass seine Handlungen eine Verletzung darstellten“, und „keinen Grund zu der Annahme hatte, dass seine Handlungen eine Verletzung darstellten.“ Die Jury stellte darüber hinaus fest, dass Rimini Street gegen Gesetze zum Computerzugang verstoßen hat – eine Folge der automatisierten Download-Prozesse, die Rimini Street für kurze Zeit entgegen der zu gegebener Zeit geltenden Nutzungsbedingungen der Website von Oracle einsetzte. Die Jury wies Oracles Beschuldigungen unzulässigen Geschäftsgebarens zurück, darunter Vertragsbruch und Einmischung in die Kundenbeziehungen von Oracle. Die Jury lehnte darüber hinaus Forderungen für Gewinneinbußen und Schadenersatz ab.
Rimini ändert Prozesse
Um dem gerichtlichen Urteil zu genügen, wechselte Rimini Street bereits vor Juli 2014 zu nicht rechtsverletzenden Prozessen und entwickelte neben gewissen Instrumenten ein überarbeitetes Software-Entwicklungsverfahren für PeopleSoft. Überdies hat Rimini Street bereits vor Anfang 2009 auf den Einsatz von automatisierten Tools zum Herunterladen von Software von Oracle-Servern verzichtet, um den damals geltenden Nutzungsbedingungen der Website von Oracle zu entsprechen.
Zahlung nach dem endgültigen Urteil
Rimini Street beabsichtigt, alle eingeforderten Beträge zu bezahlen, vorbehaltlich des Berufungsverfahrens, und wird dies durch eine Kombination aus Finanzierung, Versicherungserlösen und eigenem Barvermögen tun.
Gerichtliche Verfügung
Das Gericht hat bezüglich der Bereitstellung von Support durch Rimini Street für Oracles PeopleSoft, JD Edwards, Siebel und Datenbank-Produkte eine permanente Verfügung erlassen. Die Verfügung hindert Rimini Street nicht daran, laufenden oder zukünftigen Support für diese Produktlinien anzubieten. Vielmehr wird die Art und Weise, nach der Rimini Street Supportleistungen für diese Produktlinien bereitstellt, eingeschränkt. Rimini Street hat gegen die Verfügung bereits Berufung eingelegt und wird das Gericht ersuchen, sie auf der Grundlage, dass sie rechtlich mit Fehlern behaftet, vage und zu breit angelegt ist, zu verwerfen.
43 aufeinanderfolgende Quartale von Wachstum, globalem Erfolg und bahnbrechender Innovation
Seit 2005 vertrauen über 1.600 unter Vertrag stehende Kunden auf der ganzen Welt, darunter mehr als 135 Unternehmen der Fortune 500 und Global 100, auf die unabhängigen Wartungsdienste von Rimini Street. Das Unternehmen berichtet 43 aufeinanderfolgende Wachstumsquartale, einschließlich der vorläufigen Ergebnisse des jüngst abgeschlossenen dritten Quartals des Geschäftsjahres 2016, sowie einen auf das Jahr hochgerechneten Umsatz von mehr als 163 Millionen US-Dollar und eine durchschnittliche jährliche Wachstumsrate von 38 Prozent seit 2012. Rimini Street plant für 2017 abhängig von den Marktbedingungen und der Zustimmung durch den Vorstand einen Börsengang.
„Rimini Street erfindet Support für Unternehmenssoftware seit über einem Jahrzehnt neu und wird weiterhin das überholte, kostenintensive und von schlechtem Service gekennzeichnete Anbietersupport-Modell herausfordern, zumal es den Kundenanforderungen nicht mehr gerecht wird“, sagte Seth A. Ravin, CEO von Rimini Street. „Unternehmen brauchen Supportleistungen, die Innovationsagilität sowie ein Maximum an Investitionsrendite, Kosteneinsparungen und Wert für IT-Ausgaben ermöglichen. Indem Kunden auf die preisgekrönten Supportleistungen von Rimini Street umstellen, können sie sämtliche dieser Zielsetzungen erreichen und darüber hinaus von hochwertigen Dienstleistungen wie umfassendem Support für individuelle Anpassungen und Zusätze ohne extra Kosten profitieren.“