Unternehmen strebt Rückerstattung der an Oracle gezahlten Kosten in Höhe von 12,8 Mio. US-Dollar an
LAS VEGAS–(BUSINESS WIRE)– Rimini Street, Inc. (Nasdaq: RMNI), ein weltweit tätiger Anbieter von Unternehmenssoftwareprodukten und -Sevices und der führende externe Support-Anbieter für Oracle- und SAP-Softwareprodukte, hat heute die folgende Stellungnahme im Zusammenhang mit dem derzeit vor dem Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten anhängigen Verfahren Rimini Street gegen Oracle abgegeben:
„Der Generalstaatsanwalt der Vereinigten Staaten hat kürzlich beim Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten ein Amicus-Curiae -Schreiben im Fall Rimini Street v. Oracle eingereicht. Das Schreiben des Generalstaatsanwalts unterstützt die Interpretation der Bestimmung des Copyright Act zur Kostenverschiebung von Rimini Street und kommt zu dem Schluss, dass die ‚gegenteilige Lesart von [Oracle]… über das hinausgeht, was [das Gesetz] tragen kann‘. Das Schreiben kommt ferner zu dem Schluss, dass der Schiedsspruch des US-Bezirksgerichts über die Zahlung von 12,8 Millionen US-Dollar an nicht zu versteuernden Verfahrenskosten an Oracle und die anschließende Bestätigung durch das Neunte US-Bundesberufungsgericht fehlerhaft waren und aufgehoben werden sollten.
Es wird erwartet, dass der Fall Anfang 2019 vorgebracht wird. Sollte das Oberste Gericht die Entscheidung aufheben, wird Oracle angewiesen, 12,8 Millionen US-Dollar an Rimini Street zurückzuzahlen. Diese Rückerstattung würde zusätzlich zu den 21,5 Millionen US-Dollar erfolgen, die Oracle laut Anordnung des Neunten Bundesberufungsgerichts an Rimini Street zurückgezahlten musste und die Oracle im März 2018 bezahlt hat.
Rimini Street hat gegen die Entscheidung des Neunten Bundesberufungsgerichts Berufung eingelegt, mit der im Rahmen des endgültigen Urteils im Jahr 2016 die Vergabe nicht steuerpflichtiger Kosten an Oracle bestätigt wurde. Am 27. September 2018 hat der Oberste Gerichtshof dem Antrag auf Überprüfung von Rimini Street stattgegeben. Der Einspruch von Rimini Street argumentiert, dass die Zuerkennung von 12,8 Millionen US-Dollar an nicht steuerpflichtigen Kosten in direktem Widerspruch zu Entscheidungen anderer Bezirksgerichte und Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs steht.
Neben dem Generalstaatsanwalt der Vereinigten Staaten reichte die renommierte American Intellectual Property Law Association ebenfalls ein Amicus-Curiae-Schreiben für diesen Fall ein, in dem sie erklärte, dass ‚die Interessen des Urheberrechtsregistrierungssystems, [d]ie Gewissheit und Vorhersehbarkeit gegen die Genehmigung von … [gesetzlichen] Vergaben für nicht steuerpflichtige Kosten sprechen. Diese Einschränkung bietet eine größere Einheitlichkeit und passt besser zu den dem Urheberrechtsgesetz (Copyright Act) zugrunde liegenden Richtlinien‘.
Die Position von Rimini Street wird ebenfalls durch Amici-Curiae-Schreiben unterstützt, die von Professor Patrick Gillen, einem Gelehrten, der über die Geschichte und den Umfang der bundesweiten Kostenveränderungsgesetze geschrieben hat und einer Gruppe von Professoren und Gelehrten für Korpuslinguistik, die Gebrauch und Bedeutung von Sprache erforschen, eingereicht wurden. All diese Amici-Curiae folgern, dass die Entscheidung des Neunten Bundesberufungsgerichts falsch war.
Rimini Street freut sich auf das Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof und ist zuversichtlich, dass es zu einer Aufhebung des Urteils des Neunten Bundesberufungsgerichts über nicht steuerpflichtige Kosten führen wird, nationale Kohärenz bei der Auslegung des Urheberrechtsgesetzes durch die Gerichte erreichen und zur Rückerstattung von 12,8 Millionen US-Dollar, die zuvor von Rimini Street an Oracle im Jahr 2016 gezahlt wurden, führen wird.“